ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSZEIT: GESTALTUNG VON SCHICHTARBEIT

RÜCKBLICK
Schichtarbeit gehört für einen großen und wachsenden Teil von Beschäftigten zum Alltag. Und das, obwohl sie sichnachweislich belastend auf Wohlbefinden und Gesundheit auswirkt.
In diesem Workshop haben wir uns zunächst einen groben Überblick über die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Schichtarbeit verschafft: Welche physischen und psychischen Gesundheitsgefährdungen sind mit Schichtarbeit verbunden und welche Maßnahmen zur Gestaltung von Schichtplänen empfiehlt etwa die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), um die sozialen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Beschäftigten möglichst gering zu halten. Ausgehend von einem kurzen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in diesem Problemfeld haben wir Ansätze sozialpartnerschaftlicher Vorgehensweisen bei der Änderung und Einführung von Schichtarbeit im Unternehmen andiskutiert, wobei besonderes Augenmerk auf die Beteiligung der Beschäftigten gelegt wurde.

THEMEN DES WORKSHOPS

  1. Übersicht arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse: Gefährdungen durch Schichtarbeit und Empfehlungen zur Gestaltung
  2. Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebs- / Personalrates bei den Themen Arbeitszeit und Arbeitsschutz
  3. Ansätze sozialpartnerschaftlicher Vorgehensweisen bei der Änderung / Einführung von Schichtarbeit unter Einbeziehung der Beschäftigten

REFERIERENDE

Anne Röwer (Arbeit und Leben Thüringen)
Pierre Audehm (DGB-Bildungswerk Thüringen e.V.)

ORGANISATORISCHES

Datum:                   Dienstag, 03.09.2019

Uhrzeit:                  13.00 – 16.15 Uhr

Ort:                        Arbeit und Leben Thüringen, großer Seminarraum
                              Juri-Gagarin-Ring 152

                              99084 Erfurt

Kosten:                   70,00 EUR

FREISTELLUNG

Der Workshop richtet sich an Betriebs- und Personalräte, Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und sonstige Interessierte. Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 46 Abs.1 ThürPersVG / § 46 Abs.6 BPersVG für die Arbeit der Betriebsrats- / Personalratsmitglieder erforderlich sind. Daher hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminar- und Fahrkosten zu tragen. Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37.6 BetrVG oder § 46 Abs.1 ThürPersVG / § 46 Abs.6 BPersVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betrieb- / Personalrates, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.

Die Veranstaltung ist ein Angebot im Rahmen des Projekts Sozialpartnerschaftliche Perspektiven in Thüringen