Nach § 37 Abs. 6 BetrVG
LERNZIELE
Angestrebt wird die Vermittlung der für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechtes, der einschlägigen Rechtsprechung und der Aufgaben des Betriebsrates. Die TeilnehmerInnen sollen durch den Besuch des Seminars in die Lage versetzt werden, (rechts-) sicher mit den vielfältigen Herausforderungen Ihres Ehrenamtes umgehen zu können.
TEILNEHMEN
können Betriebsratsmitglieder, die noch keine Gelegenheit hatten, sich in einem Seminar Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der Aufgaben des Betriebsrates anzueignen.
REFERENTEN
Pierre Audehm
Henry Herold
ORGANISATORISCHES
Datum: | 04. - 08. November 2019 |
Ort: |
Best Western Hotel Erfurt-Apfelstädt |
Seminargebühr: | 1.768,00 EUR p.P. (darin enthalten sind Seminarkosten und Verpflegung; evtl. anfallende Kosten für Fachliteratur werden je nach individueller Bestellung in Rechnung gestellt) |
INHALTE
FREISTELLUNG
Das Seminar wird von Arbeit und Leben Thüringen in Kooperation mit der IG Metall Geschäftsstelle Erfurt durchgeführt. Es vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind.
Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und das Fahrgeld zu tragen.
Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37 Abs.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.
ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 01.10.2019 bei Arbeit und Leben Thüringen an!
Link zum Anmeldebogen
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen behält sich Arbeit und Leben Thüringen vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.
Bei einem Rücktritt weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, muss der/die Teilnehmende einen Ersatz stellen, ansonsten werden die anfallenden Seminarkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Werden Arbeit und Leben Thüringen aufgrund der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für die Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.