WEBINAR: Die neuen Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie in Thüringen

Tarifliche Möglichkeiten der Beschäftingssicherung

Mit Übernahme des aktuellen Pilotabschlusses für die Metall- und Elektroindustrie in NRW für das Tarifgebiet Thüringen treten umfangreiche Tarifverträge mit dem Ziel der Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Pandemie in Kraft.
Ziel dieses internetgestützten Seminars ist es, die neuen tariflichen Regelungen vorzustellen und deren mögliche Anwendung in den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie zu besprechen.

THEMEN IM WEBINAR

PROCEDERE

Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden am Tag der Veranstaltung jeweils einen Link per E-Mail zugesandt. Über diesen Link ist der Zugang zum Webinar in den Veranstaltungszeiten erreichbar.

TECHNISCHE VORRAUSSETZUNGEN

Für das Webinar wird ein PC mit folgenden Browsern: Chrome, Edge, Firefox benötigt. Als weitere Hardware werden Lautsprecher und Mikrofon benötigt. Aktuelle Notebooks bieten bereits die technische Voraussetzung für Videokonferenzen.
Die Möglichkeit, sich telefonisch in die Videokonferenz einzuwählen, ist technisch bedingt nicht gegeben.
Hinweis: Bereits im Vorfeld können angemeldete Betriebsräte technischen Support via E-Mail erhalten. Bitte wenden Sie sich dafür an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
(Wir empfehlen, zu testen, ob ihre Hardware eine Videokonferenz zulässt. Zu diesem Zweck haben wir einen Testraum eingerichtet in dem sich KEIN Moderator befindet: https://meet.jit.si/Test_Raum_AL Sollten Sie auf Probleme stoßen, wenden Sie sich bitte an die oben genannte E-Mailadresse.)

REFERENTINNEN

Ilko Vehlow
IG Metall Geschäftsstelle Erfurt, 1. Bevollmächtigter / Geschäftsführer

Kirsten Joachim Breuer
IG Metall Erfurt, 2. Bevollmächtigter / Geschäftsführer

Moderation
Holger Adam, Arbeit und Leben Thüringen

Technische Administration
Johannes Smettan, Arbeit und Leben Thüringen

IHR NUTZEN ALS BETRIEBSRAT

Mit der pandemischen Ausbreitung des Coronavirus stehen die Betriebe, aber vor allem auch die Betriebsräte, vor einer der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Zwar handelt es sich wohl um eine vorübergehende Erscheinung. Deren Ende ist zurzeit aber nicht absehbar.
Daher mussten auch die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie zeitnah handeln und für einen begrenzten Zeitraum Regelungen für den Umgang mit der Situation in den Betrieben vereinbaren. Die Betriebsräte sind aufgefordert, diese Tarifverträge um Betriebsvereinbarungen zu ergänzen und in den Betrieben durchzusetzen. Ziel ist es, alle Beschäftigten in dieser Situation zu unterstützen und den Verlust von Arbeitsplätzen und Fachkräften u. a. durch Kurzarbeit zu verhindern.
Wir haben mit den örtlich zuständigen Tarifexperten der IG Metall ein Webinar organisiert, in dem wir uns mit den Instrumenten der neuen Tarifverträge beschäftigten wollen und die Handlungsmöglichkeiten in den Betrieben darstellen und diskutieren werden.

VORKENNTNISSE

Neben Grundkenntnissen in der Betriebsverfassung sind keine weiteren Vorkenntnisse erforderlich.

ORGANISATORISCHES

Datum:                 07.04.2020

Uhrzeit:                13.00 – 16.00 Uhr

Ort:                      Im jeweiligen Betrieb, vor der Veranstaltung erfolgt eine ausführliche schriftliche Einweisung.

                            Administration und Moderation erfolgen über den Webinarraum von

                            Arbeit und Leben Thüringen
                            Juri-Gagarin-Ring 152
                            99084 Erfurt

Seminargebühr:   je Teilnehmer/in 100,00 EUR

FREISTELLUNG

Die Bildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen erforderlich sind. Das Seminar findet nach den Bestimmungen der §§ 37.6 und 40.1 BetrVG statt. Deshalb hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und die Fahrkosten zu tragen.
Werden Webinare von Betriebsräten als erforderlich und verhältnismäßig qualifiziert, müssen Arbeitgeber gemäß § 40.2 BetrVG in Verbindung mit § 37.6 BetrVG die für die Durchführung technischen Voraussetzungen schaffen bzw. zur Verfügung stellen.
Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.
Teilnahmebestätigungen und Rechnungen werden den Teilnehmenden im Anschluss an das Seminar per Post zugestellt.

ANMELDUNG

Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 03.04.2020 bei Arbeit und Leben Thüringen an! Link zum Rückmeldebogen
Die Teilnehmendenzahl ist aus technischen Gründen auf 15 begrenzt.
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen behält sich Arbeit und Leben Thüringen vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.
Bei absehbarer Verhinderung einer Teilnahme muss für die angemeldete Person ein Ersatz gestellt werden, ansonsten werden die anfallenden Seminarkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Ausschreibung zum Download
Rückmeldebogen zum Download