TAGESSCHULUNG: KURZARBEITERGELD UND BESCHÄFTIGUNGSCHANCENGESETZ

THEMEN IM SEMINAR

  • Mitbestimmung bei der Beschäftigungssicherung
  • Förderinstrumente zur Beschäftigungssicherung
  • Verfahren und Mitbestimmung bei Kurzarbeit
  • Mitbestimmung bei Maßnhamen nach dem Beschäftigungschancengesetz

REFERENT/Innen

Andrea Mayland, Agentur für Arbeit

Sebastian Eck, Agentur für Arbeit

Boris Karthaus, IG Metall

 

IHR NUTZEN ALS BETRIEBSRAT

Mit der Transformation stehen unsere Betriebe vor erheblichen Veränderungen, die weite Teile der Belegschaft betreffen. Wir haben mit der Agentur für Arbeit einen Tagesworkshop organisiert, in dem wir uns mit den Instrumenten der öffentlichen Förderung zur Beschäftigungssicherung beschäftigen wollen und mit Experten des Ressort Mitbestimmung des IG Metall-Vorstands auf die Handlungsmöglichkeiten nach dem BetrVG schauen werden.

  • Sie erhalten aus erster Hand tiefe Detailkenntnisse zu den Fördermöglichkeiten zur Beschäftigungssicherung der Bundesagentur für Arbeit von den direkten Ansprechpartnern der Agentur für Arbeit vor Ort.
  • Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse zu den Voraussetzungen und zum Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeitergeld.
  • Sie bekommen einen Überblick übder die Förderziele und -möglichkeiten der Agentur für Arbeit im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes.
  • Durch die Mitbestimmungsexperten des IG Metall-Vorstands vertiefen Sie ihre Kenntnisse zu den gesetzlichen Möglichkeiten des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung.
  • Sie erhalten detaillierte Kenntnisse zur direkten Anwendung der betrieblichen Mitbestimmung zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem Beschäftigungschancengesetz.

 

VORKENNTNISSE

Neben Grundkenntnissen in der Betriebsverfassung sind keine weiteren Vorkenntnisse erforderlich.

 

ORGANISATORISCHES

Datum:                       27. Januar 2020

Uhrzeit:                       09.00 – 16.00 Uhr

Ort:                            Arbeit und Leben Thüringen  
                                  Juri-Gagarin-Ring 152 (2. Etage)
                                  99084 Erfurt

Seminargebühr:           je nach TN-Zahl 100,00 EUR bis max. 150,00 EUR

 

FREISTELLUNG

Die Bildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen erforderlich sind. Das Seminar findet nach den Bestimmungen der §§ 37.6 und 40.1 BetrVG statt. Deshalb hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und die Fahrkosten zu tragen. Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.

ANMELDUNG

Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 13.01.2020 bei Arbeit und Leben Thüringen an!
Link zum Anmeldebogen

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen behält sich Arbeit und Leben Thüringen vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.

Bei einem Rücktritt weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, muss der/die Teilnehmende einen Ersatz stellen, ansonsten werden die anfallenden Seminarkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Werden Arbeit und Leben Thüringen aufgrund der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für die Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.

Ausschreibung zum Download