Digitalisierung der Arbeitswelt und Gesundheit

Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt sind vielfältige Potenziale, jedoch auch eine Reihe unterschiedlicher Risiken für die Arbeitenden verbunden. Im Workshop wollen wir einen ersten Aufschlag machen, uns diesem weiten Themenfeld zu nähern, indem wir den Blick auf einige psychosoziale Belastungen richten, die mit der digitalen Transformation verbunden sein können. Wir wollen beginnen zu überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, Gefährdungen von Wohlbefinden und Gesundheit rechtzeitig entgegenzuwirken. Wir besprechen u. a., wie Betriebs- und Personalräte ihre Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung betrieblicher Lösungen optimal nutzen können.

THEMEN DES WORKSHOPS

  1. Übersicht Digitalisierung und psychosoziale Belastungen
  2. Überblick über die relevanten Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebs- / Personalrates (z.B. Arbeitsschutz, Berufliche Bildung)
  3. Ansätze sozialpartnerschaftlicher Vorgehensweisen zum Umgang mit digitalisierungsbezogenen psychosozialen Belastungen im Betrieb unter Einbeziehung der Beschäftigten

REFERIERNDE

Anne Röwer (Arbeit und Leben Thüringen)
Pierre Audehm (DGB-Bildungswerk Thüringen e.V.)

ORGANISATORISCHES

Datum:                   Dienstag, 19.02.2020

Uhrzeit:                  13.00 – 16.15 Uhr

Ort:                        Arbeit und Leben Thüringen, großer Seminarraum
                              Juri-Gagarin-Ring 152
                              99084 Erfurt

Kosten:                   70,00 EUR

FREISTELLUNG

Der Workshop richtet sich an Betriebs- und Personalräte, Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und sonstige Interessierte. Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 46 Abs.1 ThürPersVG / § 46 Abs.6 BPersVG für die Arbeit der Betriebsrats- / Personalratsmitglieder erforderlich sind. Daher hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminar- und Fahrkosten zu tragen. Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37.6 BetrVG oder § 46 Abs.1 ThürPersVG / § 46 Abs.6 BPersVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betrieb- / Personalrates, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.

ANMELDUNG

Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldebogen bis zum 05.02.2020 bei Arbeit und Leben Thüringen an!
Link zum Anmeldebogen
Ausschreibung zum Download

Die Teilnehmendenzahl ist auf 20 Personen beschränkt. Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen behält sich das Projekt vor, die Veranstaltung abzusagen bzw. terminlich zu verlegen.

Die Veranstaltung ist ein Angebot im Rahmen des Projekts Sozialpartnerschaftliche Perspektiven in Thüringen.